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© Pfeiffersche Stiftungen

Medizinproduktesicherheit

Gemäß § 6 MPBetrV muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten seit dem 01.01.2017 einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benennen und Kontaktdaten in Form einer Erreichbarkeit per E-Mail auf der Website veröffentlichen.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

  1. Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
  2. Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  3. Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes

E-Mail: beauftragter.medizinproduktsicherheit(at)pfeiffersche-stiftungen.de